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Indonesien lockert Devisenvorgaben für bestimmte Bergbauexporteure

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Für bestimmte Bergbauexporteure in Indonesien gelten seit dem 1. September 2026 gelockerte Vorgaben für Exporterlöse. Künftig müssen mindestens 30 Prozent der Erlöse für mindestens drei Monate im indonesischen Finanzsystem gehalten werden.

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Indonesien hat die Vorschriften für Devisenerlöse aus dem Export natürlicher Ressourcen (Devisa Hasil Ekspor Sumber Daya Alam, DHE SDA) für bestimmte Unternehmen im Bergbausektor gelockert. Die neuen Bestimmungen gelten für Exportzollanmeldungen ab dem 1. September 2026.

Nach Artikel 18A der Regierungsverordnung (PP) Nr. 21/2026 müssen berechtigte Bergbauexporteure mindestens 30 Prozent ihrer DHE-SDA-Erlöse für mindestens drei Monate hinterlegen. Nach der allgemeinen Regelung müssen Bergbauexporteure außerhalb des Öl- und Gassektors dagegen 100 Prozent ihrer Exporterlöse für mindestens zwölf Monate über staatliche Devisenbanken halten.

Die Sonderregelung gilt für Bergbauunternehmen in der Rechtsform einer indonesischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (PT). Voraussetzung ist unter anderem, dass mindestens ein Anteilseigner aus einem festgelegten Partnerland mindestens zehn Prozent der Unternehmensanteile hält.

Als Partnerländer hat die Regierung die USA, China, Hongkong, Australien und Kanada bestimmt. Nach Angaben des indonesischen Koordinierungsministeriums für Wirtschaft wurden die Länder auf Grundlage ihres Investitionsvolumens im indonesischen Bergbausektor sowie bestehender bilateraler Handelsabkommen oder anderer Handelsvereinbarungen mit Indonesien ausgewählt.

Aus Daten zu Exportzollanmeldungen zwischen März 2025 und Juli 2026 wurden 537 Steueridentifikationsnummern von Bergbauexporteuren ermittelt. Davon erfüllen derzeit 64 beziehungsweise rund zwölf Prozent die Voraussetzungen für die Sonderregelung. Die Liste der berechtigten Exporteure soll monatlich überprüft werden.

Mehr Flexibilität erhalten die Unternehmen auch bei der Wahl der Bank. Für spezielle DHE-SDA-Konten hat die Regierung insgesamt 15 Devisenbanken zugelassen, darunter fünf staatliche und zehn nichtstaatliche Institute.

Zu den staatlichen Banken gehören Bank Mandiri, Bank Rakyat Indonesia, Bank Negara Indonesia, Bank Tabungan Negara und Bank Syariah Indonesia.

Bei den nichtstaatlichen Instituten wurden Standard Chartered Bank, Deutsche Bank AG, MUFG Bank, JPMorgan Chase Bank, Citibank, Bank of China, Bank ICBC Indonesia, Bank China Construction Bank Indonesia, Bank SMBC Indonesia und Bank HSBC Indonesia zugelassen.

Die Nutzung der Sonderregelung ist freiwillig. Unternehmen, die die Voraussetzungen erfüllen, Artikel 18A aber nicht in Anspruch nehmen wollen, unterliegen weiterhin den allgemeinen DHE-SDA-Vorgaben. Für Bergbauexporteure außerhalb des Öl- und Gassektors gilt damit weiterhin eine Haltedauer von mindestens zwölf Monaten für 100 Prozent der Exporterlöse bei einer staatlichen Devisenbank. Im Öl- und Gassektor müssen mindestens 30 Prozent für drei Monate gehalten werden.

Berechtigte Unternehmen, die auf die Sonderregelung verzichten möchten, müssen dies der Bank Indonesia innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Bekanntgabe der Liste mitteilen. Ohne eine entsprechende Mitteilung gelten sie automatisch als Teilnehmer der Regelung.

Susiwijono Moegiarso, Sekretär des Koordinierungsministeriums für Wirtschaft, erklärte, die Regierung wolle mit der Regelung unter anderem die makroökonomische Stabilität und den heimischen Finanzmarkt stärken. Gleichzeitig sollen Investitionen, die Weiterverarbeitung von Rohstoffen im Land und Exporte unterstützt werden.

Mit der Umsetzung von Artikel 18A will die Regierung berechtigten Unternehmen mehr Flexibilität bieten, ohne die übergeordneten Ziele der DHE-SDA-Regelung aufzugeben. Dazu zählen insbesondere die Stärkung der Devisenverfügbarkeit im Inland, die Finanzierung der Wirtschaft und die makroökonomische Stabilität.

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