Indonesien hat Anpassungen der Fristen für die verpflichtende Halal-Zertifizierung mehrerer Produktkategorien sowie die geplante Aufhebung einer Verordnung über die Einfuhr ausländischer Halal-Produkte angekündigt.Ìý
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Das indonesische Koordinierungsministerium für Wirtschaftsangelegenheiten kündigte am 16. Oktober 2026 Anpassungen der Umsetzungsfristen für mehrere Produkt- und Dienstleistungskategorien im Rahmen der verpflichtenden Halal-Zertifizierung an. Dabei wird der Vorbereitungsstand des Halal-Zertifizierungssystems sowie der Unternehmen, Industrien und weiterer beteiligter Akteure berücksichtigt.Ìý
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Nach den angekündigten Anpassungen soll die verpflichtende Halal-Zertifizierung für Lebensmittel, Getränke, Schlachtprodukte und Schlachtdienstleistungen aus dem Ausland ab dem 18. Oktober 2028 gelten.Ìý
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Für Naturheilmittel, Quasi-Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika, chemische Produkte, gentechnisch veränderte Produkte, bestimmte Gebrauchsgüter und Medizinprodukte der Klasse A wurde die Übergangsfrist bis zum 17. Oktober 2028 verlängert.Ìý
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Auch für Kleinst- und Kleinunternehmen in den Bereichen Lebensmittel, Getränke, Schlachtprodukte und Schlachtdienstleistungen wurde die Übergangsfrist bis zum 17. Oktober 2028 verlängert.Ìý
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Die bestehenden Fristen für andere Produktkategorien bleiben unverändert. Dazu gehören der 17. Oktober 2029 für rezeptfreie Arzneimittel und der 17. Oktober 2034 für verschreibungspflichtige Arzneimittel, ausgenommen Psychopharmaka.Ìý
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Neben den Fristanpassungen kündigte die Regierung an, die BPJPH-Verordnung Nr. 4/2026 über ausländische Halal-Produkte, die nach Indonesien eingeführt werden, aufzuheben. Die Verordnung regelt die Anforderungen an ausländische Halal-Produkte, die auf den indonesischen Markt gelangen.Ìý
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Die angekündigten Anpassungen sollen durch eine Änderung der Regierungsverordnung Nr. 42/2024 sowie der entsprechenden Durchführungsvorschriften formalisiert werden. Mit Stand vom 19. Oktober 2026 hatte die Halal-Zertifizierungsbehörde (BPJPH), die für die Umsetzung der Halal-Produktzertifizierung zuständig ist, noch keine gesonderte offizielle Erklärung zur Umsetzung dieser Anpassungen veröffentlicht.Ìý
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Für Unternehmen, die in Indonesien tätig sind oder dorthin exportieren, sind die angekündigten Änderungen insbesondere für die Planung der Produktzertifizierung und die Einhaltung regulatorischer Anforderungen relevant. Unternehmen sollten weiterhin die für ihre Produkte geltenden Vorschriften prüfen und weitere offizielle regulatorische Entwicklungen verfolgen.Ìý
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Als offizielle Vertretung der deutschen Wirtschaft in Indonesien begleitet 91TV_91TVÓ°Ôº_91tv¾«Æ· Unternehmen durch ihre Abteilung für Rechts- und Investitionsberatung (Legal and Investment Consultation).Ìý
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Für weitere Informationen zu den Anforderungen der Halal-Zertifizierung in Indonesien können sich Unternehmen an legal-investment@ekonid.id wenden.Ìý